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Sternenkinder

Derzeit gibt es jährlich mehrere tausend Sternenkinder, Kinder die tot auf die Welt kommen, dazu zählen für uns auch Verluste vor der 12. Schwangerschaftswoche.

 

Wir möchten betroffenen Eltern mit unserer Arbeit ein klein wenig Unterstützung geben und den Stationen in Spitälern ein wenig mehr Farbe verleihen.

Mit unseren Trostboxen möchten wir bleibende Erinnerungen schaffen, die so individuell sind, wie das verstorbene Kind selbst.

Frühchen

Ungefähr 5 – 10 % aller Kinder sind Frühgeborene, in der Schweiz jährlich etwa 4500. Ein Frühgeborenes ist ein Kind, das mindestens zwei Wochen zu früh, also vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren wird. 

 

Mit unserer Frühchenkleidung möchten wir den Eltern ermöglichen, auch die kleinsten Babys, ab der 25. Schwangerschaftswoche (Grösse 32) zu kleiden, und diese Kleidung als Andenken an diese schwere Zeit mit nach Hause nehmen zu dürfen.

Die Kleider sind den Bedingungen des Spitals angepasst. Sie besteht ausschließlich aus Jersey und die Kabel und Schläuche sind durch die Bindebänder sehr gut zugänglich. Dadurch wird auch dem Pflegepersonal die Arbeit deutlich erleichtert.

Nicht nur Frühcheneltern dürfen sich bei uns melden, auch für Angehörige und Freunde haben wir ein offenes Ohr.

Ebenso geben wir die Kleidung an termingerecht geborene Babys, die jedoch viel zu klein für industriell gefertigte Sachen sind, ab.

In Zusammenarbeit mit den verschiedensten Plattformen für Eltern mit Frühgeborenen möchten wir es ermöglichen, dass sich betroffene Familien untereinander und mit Fachpersonal vernetzen und austauschen können. 

Gemeinsam möchten wir euch auf eurem Frühchenweg begleiten und euch die bestmögliche Unterstützung bieten. 

§§§ Gesetzliche Regelung der Mutterschaftsentschädigung bei Frühgeburt §§§

Viele Frühchen Mamis stellen sich die Frage, wie die Mutterschaftsentschädigung geregelt ist, wenn ihr Frühchen längere Zeit auf der Neonatologie bleiben muss.

Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 eine Änderung des Gesetzes über die Erwerbsersatzordnung in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll einem Parlamentsauftrag entsprechend eine Mutter länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben, wenn ihr Neugeborenes mehr als drei Wochen nach der Geburt im Spital bleiben muss. 

Hier findet Ihr den Beschluss ausführlich beschrieben:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-69793.html?fbclid=IwAR2BRaBtGi1MiWpv1wJfWDMVfJeE59P1ZMc2KlyyK3H-9_EYmc_SDCfETGg

Information der Santesuisse zur Übernahme der Kosten von Fertigmilchpulver für Frühgeborene

Normales Milchpulver für Frühgeborene gibt es verschiedene auf dem Markt. Da es sich um eigentliche Nahrungsmittel handelt, werden die nicht als Medikamente gehandelt sondern fallen wohl eher unter die Lebensmittelgesetzgebung. Auf der Spezialitätenliste sind somit solche Produkte nicht zu finden. Die Spezialitätenliste enthält die von den Krankenversicherern vergüteten Originalpräparate und günstigeren Generika mit Preisen.

 

Erst wenn eine Ernährungsstörung beim Säugling vorliegt, so hat es u.a. auf der Spezialitätenliste eine Handvoll von Produkten, die verschrieben werden dürfen und auch bezahlt werden (maximal bis zu einem Alter von 12 Monaten). Siehe Link: http://www.spezialitätenliste.ch/ShowPreparations.aspx?searchType=ItCode&searchValue=07.01.10.

 

In bestimmten Fällen (z.B. bei Diabetiker) kann es sein, dass spezielle Produkte verwendet werden müssen. Diese Produkte müssen vom Arzt verschrieben werden und werden in bestimmten Fällen und für eine bestimmte Zeit von der Krankenversicherung übernommen.

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